Brauchtumsfeuer 2018

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Brauchtumsfeuer, worauf ist zu achten?

Für das Entfachen von "Brauchtumsfeuern" bestehen strenge zeitliche Einschränkungen!

Was sind Brauchtumsfeuer?

Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, die ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt werden. Als solche Feuer gelten:

  • Osterfeuer am Karsamstag (31. März 2018): das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig.
  • Sonnwendfeuer (21. Juni 2018): da der 21. Juni nicht auf einen Samstag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nachfolgendem Samstag, den 23. Juni 2018 zulässig.

Bei hoher Ozonbelastung sind zusätzliche Verbote möglich. Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- und Geruchsentwicklung punktuell (d.h. im unmittelbaren Anfallsbereich der Materialien) verbrannt werden (nur unter diesen Voraussetzungen handelt es sich nicht um Abfall). Ein "Zusammensammeln" von Strauch- und Baumschnitt zu sehr großen Feuern ist nicht zulässig! In jedem Fall sollten Sie bereits länger gelagertes Material umlagern, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen!

Vorsicht:

Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Verpackungen, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Gummi, Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden.

Sicherheitsvorkehrungen:

  • Es dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet werden.
  • Löschhilfsmittel sind bereit zu halten.
  • Bei Beendigung ist das Feuer zu löschen bzw. zu beaufsichtigen.
  • Mindestabstandsregelungen:
    • 100 m von Energieversorgungsanlagen
    • 50 m von Gebäuden
    • 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen
    • 40 m von Bäumen, Hecken, Büschen

Für Rückfragen stehen Ihnen die Umwelt- und Abfallberater des AWV Hartberg 03332 / 65456 gerne zu Verfügung.

 

21.03.2018