Fundbüro
Die Marktgemeinde Pinggau ist Fundbehörde.
Der Finder ist verpflichtet, den gefunden Gegenstand (Wert mehr als € 10,00) bei der Fundbehörde unverzüglich abzugeben.
Die Fundgegenstände (Wert über € 100,00) werden ab Abgabe für ein Jahr bei der Fundbehörde aufgehoben und danach vernichtet.
Fundgegenstände mit einem Wert von unter € 100,00 werden nach einem halben Jahr vernichtet.