Der Gemeinderat ist das beschließende und überwachende Organ und wird in geheimer Wahl gewählt. Er berät und beschließt über alle Angelegenheiten des Gemeindevermögens und -guts, genehmigt den Gemeindevoranschlag, prüft und genehmigt die Gemeinderechnungen, beschließt die Einführung sonstiger Gemeindeabgaben und Zuschläge, wählt den Bürgermeister und die übrigen Mitglieder des Gemeindevorstands aus ihrer Mitte und überwacht deren Geschäftsführung.