Der Gemeinderat der Marktgemeinde Pinggau hat in seiner Sitzung vom 23.03.2016 den Beschluss gefasst, dass die Förderungen für Biomasseheizungen an die Förderungen des Amtes der Stmk. Landesregierung angepasst werden sollen (50% der Landesförderung laut Richtlinien des Landes):
Scheitholzgebläsekessel & Pellets-Etagenheizungen: € 650,--
mit Pellets oder mit Hackschnitzeln befeuerte Zentralheizungen: € 800,--
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Pinggau hat in seiner Sitzung vom 13. 02. 2009 den Beschluss gefasst, die Errichtung von Erdwärmeheizungen mit einem Betrag von € 700,-- zu fördern.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Pinggau hat in seiner Sitzung vom 14.06.2018 den Beschluss gefasst, den Anschluss an die Fernwärme Wärmelieferungsgenossenschaft reg. Gen.m.b.H. Pinggaumit C 600,-- zu fördern.
Es werden nur Objekte gefördert, welche neu an das Netz angeschlossen werden. Wenn der Anschluss bereits vorgerichtet wurde, wird keine Förderung gewährt.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Pinggau hat in seiner Sitzung vom 23.03.2016 den Beschluss gefasst, dass die Förderungen für Solaranlagen an die Förderungen des Amtes der Stmk. Landesregierung angepasst werden sollen (50% der Landesförderung laut Richtlinien des Landes), jedoch wird eine Beihilfenobergrenze von € 1.000,- festgesetzt.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass die Marktgemeinde Pinggau einen Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining
im Rahmen der Führerscheinprüfung in der Höhe von € 70,-- gewährt.
Die von dieser Regelung betroffenen Führerscheinneulinge können unter Vorlage der Zahlungs-, und Teilnahmebestätigung des Fahrsicherheitstrainings und Bekanntgabe einer Kontonummer um diesen Zuschuss im Gemeindeamt Pinggau ansuchen.